UNIcert®-Sprachzertifikat

UNIcert® am Sprachlernzentrum

Das Sprachlernzentrum der Universität Bonn bietet seinen Studierenden die Möglichkeit, im Rahmen bestimmter Sprachmodule zusätzlich zu ECTS-Punkten ein UNIcert®-Zertifikat zu erlangen. Das Fremdsprachenzertifikat belegt Ihre sprachlichen Fähigkeiten in den Bereichen Hörverstehen, Leseverstehen, schriftlicher und mündlicher Ausdruck und ist so ein aussagekräftiges Dokument für Bewerbungsunterlagen.

Über UNIcert®

UNIcert® ist ein hochschulübergreifendes Ausbildungs- und Zertifizierungssystem des Arbeitskreises der Sprachenzentren an Hochschulen e.V. (AKS), dem sich mittlerweile mehr als 50 akkreditierte Institutionen angeschlossen haben. Damit gewährleistet UNIcert® ein über Hochschulgrenzen hinaus vergleichbares und hochwertiges Ausbildungsniveau (Details zur UNIcert®-Ausbildung und den Prüfungsmodalitäten entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung, s. Amtlichen Bekanntmachung Nr. 23 vom 21.08.2017) sowie der Änderungsordnung.

Aktuelles UNIcert®-Angebot

Das UNIcert®-Angebot des Sprachlernzentrums umfasst aktuell die folgenden Sprachen und Niveaustufen:

  • Englisch B1 (UNIcert® I)
  • Französisch B1 (UNIcert® I)
  • Niederländisch B1 (UNIcert® I)
  • Schwedisch B1 (UNIcert® I)
  • Spanisch B1 (UNIcert® I)
  • Englisch B2 (UNIcert® II)
  • Französisch B2 (UNIcert® II)
  • Spanisch B2 (UNIcert® II)

Weitere Angebote sind in Planung.

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© Maya Maceka / Unsplash
Unicert_unseen-studio-unsplash.jpg
© Unseen Studio / Unsplash

Anmeldung und Ablauf

Die  UNIcert®-Prüfung kann nur von Studierenden abgelegt werden, die die UNIcert®-Ausbildung (siehe Prüfungsordnung) durchlaufen haben. Voraussetzung ist also die Teilnahme an dem entsprechenden Sprachmodul des SLZ (s.o.). Konkrete Informationen zum Anmeldungsprozedere erhalten Sie dann im Rahmen Ihres Sprachmoduls.

Anmeldung zu den UNIcert®-kompatiblen Kursen

Antrag auf Zulassung zur  UNIcert®-Prüfung: Die Antragsformulare finden Sie im eCampus-Raum Ihres UNIcert®-kompatiblen Sprachmoduls.

Bekanntgabe der UNIcert®-Prüfungsergebnisse

Die Ergebnisse der UNIcert®-Prüfungen werden Ihnen per Post mitgeteilt.

Ausgabe der Zertifikate 

Die UNIcert®-Zertifikate werden im Sekretariat des SLZ (Raum 3.019) ausgegeben und nicht per Post verschickt.

Vorsitz UNIcert®-Prüfungsausschuss

Dr. Sabine Dyer

Termine und Fristen (WS 2023/24)

Frist Antragstellung auf Zulassung zur UNIcert®-Prüfung:
06.12.2023

Mündliche Prüfung: 26.01.2024  
Schriftliche Prüfung: 06.02.2024 und 19.03.2024

Mündliche Prüfung: 27.01.2024     
Schriftliche Prüfung: 06.02.2024   

Mündliche Prüfung: 27.01.2024     
Schriftliche Prüfung: 06.02.2024 und 19.03.2024  

Mündliche Prüfung: 27.01.2024     
Schriftliche Prüfung: 06.02.2024        

Mündliche Prüfung: 26.01.2024
Schriftliche Prüfung: 01.02.2024 und 19.03.2024  

                            

Hier steht Ihr Aufklapp-Text, der sich mit Klick auf den Titel oder das + ausklappt und mit erneutem Klick auf den Titel oder das - wieder einklappt.

Hier steht Ihr Aufklapp-Text, der sich mit Klick auf den Titel oder das + ausklappt und mit erneutem Klick auf den Titel oder das - wieder einklappt.

Mündliche Prüfung: 26.01.2024  
Schriftliche Prüfung: 01.02.2024 und 19.03.2024  

Termine und Fristen
FFA für Jurist*innen

Frist für die Antragsstellung auf Zulassung zur UNIcert®-Abschlussprüfung (WS 23/24): 06.12.2023

Mündliche Prüfungen:

26.01.2024: Englisch UNIcert® I, Französisch UNIcert® I, Niederländisch UNIcert® I
27.01.2024: Englisch UNIcert® II, Spanisch UNIcert® I, Spanisch UNIcert® II

Schriftliche Prüfung und Hörverständnisprüfung (1. Termin):

01.02.2024: Niederländisch UNIcert® I, Französisch UNIcert®
06.02.2024: Englisch UNIcert® I, Spanisch UNIcert® I, Englisch UNIcert® II und Spanisch UNIcert® II

Schriftliche Prüfung und Hörverständnisprüfung (2. Termin):

19.03.2024: Englisch UNIcert® I, Französisch UNIcert® I, Niederländisch UNIcert® I und Spanisch UNIcert® I

UNIcert®-Abschlussprüfung im FFA-Programm für Jurist*innen auf UNIcert® Stufe III im WS 23/24

Frist für die Antragsstellung auf Zulassung zur Abschlussprüfung (WS 23/24): 21.01.2024

  • Schriftliche Prüfung und Hörverständnisprüfung: 11.03.2024
  • Mündliche Prüfungen:
    12./13/14.03.2024 (je nach Bedarf auch weniger Tage)

Antragstellung auf Zulassung zum FFA-Programm für Jurist*innen auf UNIcert® Stufe III ab SS 24

Frist für die Antragstellung auf Zulassung zum FFA-Programm für Jurist*innen (ab SS 24): 04.02.2024

Termine für den erforderlichen Einstufungstest:

  • Schriftliche Prüfung: 01.03.2024
  • Mündliche Prüfungen: 04./05./06.03.2024 (je nach Bedarf auch weniger Tage)

UNIcert®-Abschlussprüfung im FFA Language Professional Program (FFA-LPP) auf UNIcert® Stufe IV im SS 2024

Frist für die Antragsstellung auf Zulassung zur Abschlussprüfung (SS 2024): tba

  • Schriftliche Prüfung und Hörverständnisprüfung: tba
  • Mündliche Prüfungen: tba

Antragstellung auf Zulassung zum FFA Language Professional Program (FFA-LPP) auf UNIcert® Stufe IV ab WS 2022/23

Frist für die Antragstellung auf Zulassung zum FFA Language Professional Program (ab WS 2022/23): tba

Termine für den erforderlichen Einstufungstest:

  • Schriftliche Prüfung: tba
  • Mündliche Prüfungen: tba

Kontakt

Avatar Ramírez de Kallweit

Adriana Ramírez de Kallweit

UNIcert®-Beauftragte, Ansprechpartnerin Testen und Prüfen

Ausgabe der Zertifikate

Sekretariat des SLZ
3. Etage, Raum 3.019
Lennéstraße 6
53113 Bonn

unicert@slz.uni-bonn.de

Wird geladen